Psychologie des Stalking 3935979541 Geliebt, gequält, gehetzt 3404615581 Stalking und häusliche Gewalt 378411587X Tödlicher Wahn. Stalking... der Mord an der Seele. 3833412054 |
Stalking wird in USA, England, Kanada, Australien und Belgien bereits geandet.
Stalking wird in Österreich voraussichtlich mit 1.7.2006 ein strafbarer Tatbestand.
"Stalking ist nicht nur ein Problem von Frauen, welche von unerwünschten 'Anbetern' oder rachsüchtigen Abgewiesenen bedrängt und bedroht werden, erzählt Frau Rotraud Perner (Psychotherapeutin). "Stalking kann uns alle treffen - insbesondere betrifft es Menschen in Berufen, von denen viele glauben, dass die betreffende Person uns 'allen' gehört. Dazu zählen Professoren, Therapeuten, Lebensberater, Priester, Schauspieler, Musiker ec.
Die Grundursache sind Menschen mit Deffiziten und/ oder ungesunden Verhaltensmustern sich selbst gegenüber, also in einem Mangel an Selbstwertgefühl. "Wenn dann auch noch die Kommunikation missglückt zB in Verbindung mit jemanden, der lange unauffällig mit einem zusammengearbeitet hat, so kann er oder sie plötzlich zum gefährlichen Verfolger mutieren. Wenn diese Person sich nicht mehr wertgeschätzt fühlen, versuchen sie, ihre Selbstachtung durch Maximierung wieder aufzubauen."
Wenn Gewalt durch Gegengewalt - und dazu zähle auch die Kommunikationsverweigerung - beantwortet werde, fordere das zu einem eskalierenden Endlosspiel heraus. Zielführender sei es, unterschiedliche Methoden der gewaltfreen Kommunikation einzusetzen, um aus der Spirale auszusteigen oder die Spirale gar nicht erst entstehen zu lassen. "Am Besten ist es, genau das Verhalten anzubieten, welches man in dieser Situation gerne vom Anderen hätte. Ich halte nichts von der oft in Fachbüchern zu diesem Thema geäußerten Empfehlungen, die bedrängende Person am besten zu ignorieren, denn damit verstärkt die Person zwangsläufig Ihre Bemühungen, um endlich Beachtung zu erhalten und um erhört zu werden - was bis hin zur Ermordung des begehrten Menschen führen kann."
Schwierig wird das Abgrenzen zu Stalkern, wenn der Stalker gleichzeitig der Vater der gemeinsamen minderjährigen Kinder ist, denn Grundsätzlich - so die gängige Rechtspraxis - haben die Kinder das Recht auf Mutter und ihrem (stalkenden) Vater. Das Recht der Kinder auf Kontakt zu beiden Elternteilen hat in der Regel einen höheren Stellenwert denn das ungestörte Persönlichkeitsrecht der Mutter = Ex - partnerin. Somit ist schon jetzt das Stalkingesetz sehr zahnlos - und es braucht andere Wege des Umganges mit verletzten Gefühlen, zB eine zwingende Mediation oder Therapie, deren Ziel die Trennung im allseitigen Anerkennungen hat.
Mätz 2007: In Österreich las ich vor kurzem einen Zeitungsartikel zum Thema Stalking. Darin ging es u, die Wahrnehmung, das im abgelaufenen Jahr ca 600 Stalkerfälle zur Anzeige gekommen sein sollen, aber nur 3 Stalker seien vom Gericht deswegen anschließend tatsächlich deswegen verurteilt worden. Als Kommunikationsneugieriger Mensch war ich natürlich traurig, was warum weshalb weswegen falsch lief - kurz: ich fragte einen Rechtsanwalt, warum bei so vielen Anzeigen hinterher zu diesem Thema nur so wenig Verurteilungen herauskamen.
Er erklärte mir, daß das zum Teil an Gesetzlichen Defiziten liegt, denn ca 80% - 90% der Stalker sind - dem Zwischenmenschlichen Empfinden nach - seelisch krank, weshalb Sie sich so desolat verhalten. Da in der Voruntersuchung in der Regel keine psychologische und/oder psychiatrische Untersuchung des Stalkers (oder beider Teilnehmer) vorgesehen ist, um die Fragen abzuklären, warum, weshalb, weswegen dieses belastetende Fehlverhalten zwischen den Beiden Parteien inhaltlich wirklich stattfindet, werden nur jene Menschen strafrechtlich verurteilt, von denen der Eindruck beim Strafrichter vorherscht, das der seelisch gesund ist und das der mensch wirklich strafrechtlich relevante Unarten (eben Straftaten) an den Tag gelegt hat.
Auch gibt es Systemfehlern in der Juristerei: Ein Untersuchungsrichter (U-Richter) im Strafvollzug darf fast alles beantragen. Ein Strafrichter (Richter für Strafsachen, angestellt zB im Straflandesgericht) darf zB nicht mit einem Richter des Bezirksgericht zusammenarbeiten usw. Nicht jeder Richter darf alles beantragen. usw.
Mit anderen Worten: das Stalkergesetz muß ausgebaut, der Umgang damit angepasst werden, auf das bei 600 Anzeigen auch 600 friedensherstellenden Hilfen (Lösungen) für die Betroffenen bei herauskommen.